Medlingsinstitutets logotyp

National
Mediation Office

is a Swedish government agency encharged with mediating in disputes occuring in the Swedish labour market.

Wage statistics

Statistical record
of working days lost

 


Das schwedische Modell abstrakt motiv

Das arbeitsrechtliche System in Schweden weist gemeinsame Züge mit den entsprechenden Systemen in den anderen nordischen Staaten auf, unterscheidet sich jedoch in mancher Hinsicht von den vergleichbaren Rechtsnormen im übrigen europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die Unterschiede erklären sich aus der traditionell starken Stellung der Tarifparteien in den nordischen Staaten.
Rund 70 Prozent der schwedischen Arbeitnehmer sind gewerkschaftlich organisiert. Der hohe Organisationsgrad und das Fehlen von Rechtsvorschriften, die die Tätigkeit der Organisationen einschränken, gewährleisten in starkem Maße die Tarifautonomie.

Regelungen durch Tarifverträge

Die Lohnbildung ist Sache der Tarifparteien. Sie findet im Prinzip ohne Einmischung staatlicher Organe statt. Der Schwerpunkt von Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern liegt in den Tarifverträgen, die deren Verbände miteinander aushandeln und abschließen. Mehr als 90 Prozent der Beschäftigten sind tarifvertraglich eingebunden.

Mehr als 650 Tarifverträge

Die landesweiten Flächentarifverträge über Arbeitsvergütungen und allgemeine Beschäftigungsbedingungen handeln die Spitzenverbände der Tarifparteien aus. In Schweden gibt es mehr als hundert tariffähige Organisationen: gut 60 Gewerkschaften und gut 50 Arbeitgeberverbände. Insgesamt schließen sie mehr als 650 Tarifverträge ab. Währen der Laufzeit eines Vertrags herrscht Friedenspflicht.

Nur wenig Ausfälle durch Konflikte

Im internationalen Vergleich sind Arbeitskonflikte in Schweden eine eher seltene Erscheinung, und das ungeachtet dessen, worauf sich die Angaben beziehen: auf Ankündigungen von Kampfmaßnahmen, auf ausgebrochene Kampfmaßnahmen oder auf verlorene Arbeitstage. Im Zeitraum 2000 bis 2009 lag die Gesamtzahl der konfliktbedingt verlorenen Arbeitstage zwischen 272 und 15 282. Ausnahmen bildeten die Jahre 2003 und 2008, wo im kommunalen Bereich mehr als 600 000 bzw. 100 000 Arbeitstage durch Konflikte verlorengingen.

Gesetzliche Regelungen in einigen Bereichen

Im schwedischen Tarifvertragsrecht gibt es kein Prinzip der Allgemeinverbindlichkeitserklärung [durch die der Staat einen Tarifvertrag ggf. zur allgemein gültigen Rechtsnorm erheben kann]. Allerdings kann auch der schwedische Gesetzgeber den Inhalt bestimmter Vertragsklauseln normativ vorgeben, so etwa bei Arbeitszeit, Pausen und Urlaub. Von diesen Rechtsnormen können die Parteien durch vertragliche Vereinbarung abweichen. Die Normen also sind dispositives Recht. 

Für die vertragsschließenden Verbände und ihre Mitglieder sind die Tarifverträge rechtsverbindlich. Diese Tarifbindung gilt für den gesamten Geltungsbereich des Vertrags. Ein Arbeitgeber ist gegenüber seinem Tarifpartner, der Arbeitnehmerorganisation, zur Einhaltung des Tarifvertrags verpflichtet.